Liebe Mitchristinnen und Mitchristen.

Am 30. März 2025 findet die Wahl des neuen Kirchengemeinderats für die Wahlperiode 2025-2030 statt. Das Gremium soll nach Beschluss des KGR vom 29.01.2025 mit mindestens 12 Frauen und Männern besetzt werden. Damit es zu einer „richtigen“ Wahl kommt suchen wir mindestens 12 Personen, die unsere Kirchengemeinden in den kommenden Jahren aktiv mitgestalten wollen. Stand 30.01.2025: 4 Kandidaten/innen. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 16-jährige. Gewählt werden können alle, die am Wahltag 18 Jahre alt sind.

Der Kirchengemeinderat (KGR) ist das von der Gemeinde gewählte Gremium, das zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Gemeindeleben trägt und die Gemeinde leitet. Der KGR bietet die Möglichkeit: Kirche und Gemeinde mitzugestalten, neue Perspektiven zu gewinnen, gemeinschaftliche Arbeit zu erleben und auf Entscheidungen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Einfluss zu nehmen, dies sowohl inhaltlich als auch finanziell. Wir suchen Frauen und Männer, die Interesse an der Weiterentwicklung unserer Kirchengemeinde haben und sie in unserer Stadt unterstützen wollen.

Die nächste Periode, die fünf Jahre dauert, wird zudem eine spannende Zeit. Große Veränderungen stehen an, denn ab 2030 wird es nur noch ein Viertel der leitenden Pfarrer geben, benachbarte Gemeinden müssen sich zusammenschließen, oder zumindest enger zusammenarbeiten. Es deutet sich jetzt schon an, dass die finanziellen Mittel ab 2026 deutlich zurückgehen werden. Um handlungsfähig zu bleiben und m einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten sollen die Kirchengemeinden nach dem Willen der Diözese 30% der heute vorhandenen beheizten Flächen einsparen. Daneben wollen wir aber weiterhin Kinder- und Jugendarbeit fördern, die Kirchenmusik hochhalten und den Kern unserer Arbeit stärken, – nämlich als Kirche für alle Menschen da zu sein –.

Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe und um Ihr Engagement als Kandidatin oder Kandidat für unsere Gremien.

Der Wahlausschuss der Kirchengemeinde St. Gallus.

 

Informationen zur Wahl

Die Wahl des neuen Kirchengemeinderates findet am 30. März 2025 statt. Sie wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das bedeutet, dass alle wahlberechtigen Mitglieder der Kirchengemeinde die Wahlunterlagen zugestellt bekommen und per Briefwahl ihre Stimme ohne weiteren Antrag abgeben können. Es wird am Wahltag aber auch Wahllokale geben. Hierzu werden wir Sie im Frühjahr ausführlich informieren.

 

Terminplan

Der Wahlausschuss hat am 22.01.2025 beschlossen, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschläge bis zum 07.02.2025, 12 Uhr zu verlängern. Bis 09.02.2025 stellt der Wahlausschuss die Kandidatenliste fest und gibt den Wahlvorschlag öffentlich bekannt. Ab 20.02.2025 erhalten Sie die Wahlbenachrichtigungen und die Wahlunterlagen. Am 29./30. März 2025 finden die Wahlen statt.

 

Wissenswertes zur Wahlordnung

Wählbar sind auch Personen aus anderen Kirchengemeinden. Wählen können Sie, auf Antrag auch in einer anderen Kirchengemeinde als der Ihres Hauptwohnsitzes. Die formal notwendigen Unterschriften für einen Wahlvorschlag organisiert der Wahlausschuss. Die Wahlordnung lässt auch zu, dass im Gremium Verwandte vertreten sind (Partner, Kinder, Tante, etc.) Mitarbeitende der Kirchengemeinde mit geringfügigem Beschäftigungsumfang können sich auch bewerben. Weitere Informationen zur Wahl gibt es im Pfarrbüro oder beim Wahlausschuss oder unter www.kath-kirche-tettnang.de Wahlvorschläge bitte das Pfarrbüro St.Gallus, stgallus-tettnang () drs.de weitergeben oder in die Wahlboxen in St. Gallus oder St.Anna werfen.